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Rechtsanwalt Karl-Heinz Graßl



Rechtsanwalt Graßl absolvierte in Hamburg das Studium der Rechtswissenschaften von 1975 bis 1981, welches er 1981 mit dem 1. Staatsexamen abschloß.

In der Zeit von 1981 bis 1984 absolvierte Rechtsanwalt Graßl seinen Referendariatsdienst, welchen er 1984 mit dem 2. Staatsexamen beendete. Rechtsanwalt Graßl ist seit dem 22.07.1985 als Rechtsanwalt tätig.

Rechtsanwalt Graßl ist seit 1995 Prüfer des Hauptjustizprüfungsamtes Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtsanwalt Graßl ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des deutschen Anwaltsvereins.

Zu den speziellen Rechtsgebieten des Rechtsanwalts Graßl gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Grundstücksrecht und Forderungseinzug.

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